Ein Umzug bedeutet immer eine hohe Kostenbelastung, neben dem Transport kommen häufig auch noch Ummeldekosten hinzu und letztendlich auch noch die Hinterlegung der neuen Mietkaution. Zu dem Zeitpunkt des Auszugs ist die bisherige Kaution ggf. noch nicht komplett ausgezahlt worden, weil bspw. noch eine Nebenkostenabrechnung erfolgen muss. Ein finanzieller Engpass ist bei einem Umzug nicht selten, wodurch die Finanzierung der Mietkaution zwischenzeitlich Lockerung bedeuten kann.
Nutzen Sie diesen praktischen Kreditrechner um verschiedene Ratenkredite miteinander zu vergleichen, welche sich ebenfalls für die Mietkautionshinterlegung eignen können:
Wie funktioniert die Finanzierung der Mietkaution?
Die Finanzierung erfolgt durch einen Kreditgeber, bspw. eine Bank die den Kredit über einen bestimmten Zeitraum gewährt, bspw. 12 oder 24 Monate. Innerhalb diesem Zeitraum zahlt man den Kredit in Raten an die Bank zurück und zahlt für diesen Service das komplette Geld vorab zur Verfügung zu haben Kreditzinsen. Diese Zinsen werden in dem obigen Rechner ausgewiesen und berechnet.
Wurde die Summe für die Kaution durch die Bank auf ein Girokonto der Wahl überwiesen, so kann man nun damit ein Mietkautionssparbuch einrichten und dieses dem Vermieter verpfänden. Alternativ kann der Vermieter das Konto auch direkt einrichten, bspw. mit dem DKB Vermieterpaket.
Welche Alternativen gibt es zu den Finanzierung?
Neben der Option einer Finanzierung der Kaution durch eine Bank besagt das Mietrecht, dass es ebenfalls möglich ist die Mietkaution in 3 Raten an den Vermieter zu überweisen. So hat man als Mieter ebenfalls die Möglichkeit ab dem Zeitpunkt des Einzugs die Kaution zu begleichen, der Vermieter legt diese dann für den Mieter an.
Sucht man eine Zwischenlösung, weil die bisherige Kaution noch nciht ausgezahlt wurde, die neue jedoch bereits entrichtet werden soll und das Kapital einfach noch in der bisherigen Kaution gebunden ist, so bieten sich hierfür ebenfalls eine Bankbürgschaft (auch Mietaval oder Bankaval genannt) an, oder aber eine Mietkautionsbürgschaft, bzw. Mietkautionsversicherung.