Wer sich mit dem Thema Mietkaution beschäftigt, wird früher oder später auf den Begriff Mietkautionsversicherung stoßen und sich fragen, welchen Nutzen diese Versicherung mit sich bringt. Das Produkt der Kautionsversicherung gibt es seit 2001, seit der Mietrechtsnovelle und ermöglicht es Mietern keine Kaution zu hinterlegen, jedoch eine Versicherung für die Kaution bürgen zu lassen. Für die Dienstleistung gibt es unterschiedlichste Bezeichnungen, bspw. Kautionsversicherung, Kautionsschutzbrief, Kautionspolice, Kautionsbürgschaft oder Mietkautionsbürgschaft.

Wie funktioniert eine Kautionsversicherung?

Die Funktionsweise einer Mietkautionsversicherung ist schnell und einfach erklärt: Anstatt die volle Summe für die Kaution per Barkaution zu übergeben und auf einem schlecht verzinsten Sparkonto zu hinterlegen, zahlt der Mieter monatlich lediglich einen Bruchteil der Kautionssumme als Gebühr an eine Versicherung. Als Gegenleistung bürgt die Versicherung über die komplette Kautionssumme gegenüber dem Vermieter. Dadurch wird dem Mieter eine höhere Liquidität ermöglicht, da die Kaution nicht als „totes Kapital“ auf einem Sparkonto gebunden ist und die Versicherung kommt nur dann zum Einsatz, wenn der Schadensfall eintritt. Am Ende des Mietverhältnisses wird die Versicherung wieder gekündigt, sofern keine Forderungen mehr durch den Vermieter bestehen.

Der Mieter kann die Mietkautionsversicherung einfach und unkompliziert über einen Online Antrag bei der Versicherungsgesellschaft beantragen und erhält nach einer Bonitätsprüfung die Bürgschaftsurkunde per E-Mail oder Post zugeschickt. Diese übergibt der Mieter dem Vermieter, dadurch ist die Kaution geleistet.

Kann der Vermieter eine Mietkautionsversicherung ablehnen?

Grundsätzlich ist der Vermieter nicht verpflichtet eine Kautionsversicherung zu akzeptieren. Die Mietkaution ist gesetzlich gemäß § 551 BGB so geregelt, dass der Vermieter ein Kautionssparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegt und dieses getrennt von seinem übrigen Vermögen zu dem für diese Produkte üblichen Zinssatz anlegt. Bei Bedarf können Mieter und Vermieter eine alternative Kautionsform vereinbaren.

Lehnt ein Vermieter eine Mietkautionsversicherung ab, so gilt es zunächst zu erörtern wieso die ablehnende Haltung zu dem Produkt besteht und was die Gründe für eine Ablehnung sind. Häufig kann durch ein klärendes Gespräch herausgefunden werden, welche Bedingungen erfüllt sein müssen um die Akzeptanz zu erhöhen. Hier kommen bspw. die Begriff „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ ins Spiel, oder aber die Erläuterung zur Bonitätsprüfung der Anbieter.

Wann zahlt die Mietkautionsversicherung?

Eine Mietkautionsversicherung kommt dann zum Einsatz, bspw. wird dann auch tatsächlich genutzt, wenn ein Streit- oder Schadensfall auftritt. So ist die Mietkaution zunächst lediglich eine Sicherheit für den Vermieter, wenn es darum geht mögliche Risiken bereits durch eine Kaution zuvor abzusichern. Dies können ausstehende Zahlungen nach Auszug des Mieters sein, oder aber Schäden an der Immobilie, welche durch die Kaution repariert werden können. Auch ausstehende Mietzahlungen können mittels der Sicherheit geleistet werden, sofern der Mieter im Rückstand ist den Mietzins, bzw. die Miete zu bezahlen.

In solchen Schadensfällen wendet sich der Vermieter in der Regel zunächst an den Mieter um eine Klärung zu erwirken, sollte dies nicht erfolgreich sein, oder aber der Mieter nicht in der Lage sein die Schäden finanziell auszugleichen, so wendet sich der Vermieter an die Versicherung um eine Kompensation für die Schäden zu erwirken. Dies ist der Moment, wenn es darum geht, dass die Mietkautionsversicherung dem Vermieter für den Schaden bezahlt, sodass dieser den Schaden beheben kann. Je nach Anbieter unterscheidet sich das Auszahlungsverhalten jedoch, manche zahlen bereits auf erstes Anfordern, also bei der ersten Anfrage des Vermieters, andere haben einen „Mieterschutz“ und halten hierzu zunächst Rücksprache mit dem Mieter bevor eine Auszahlung der Kautionssumme eingeleitet wird.

Was deckt eine Mietkautionsversicherung ab?

Mietkautionsversicherung

Mietkautionsversicherung

Bei der Abdeckung der Schadensfälle unterscheiden sich die Anbieter im Grunde genommen nicht. Dies ist relativ eindeutig durch das Mietrecht geregelt, in welchen Fällen eine Mietkaution durch den Vermieter genutzt werden kann. Gleichzeitig bietet das Mietrecht jedoch auch eine Orientierung für Mieter, so ist bspw. ein „Abwohnen“ der Mietkaution nicht gestattet, im Falle der Mietkautionsversicherung würde dies jedoch auch wenig Sinn ergeben, da der Mieter die Summe der Mietzahlungen bzw. der Kaution im Zweifelsfall dann wieder an die Versicherungsgesellschaft zurück zahlen müsste.

Wie teuer ist eine Mietkautionsversicherung?

Die Kosten für eine Mietkautionsversicherung unterscheiden sich in der Höhe, je nach Anbieter – hierbei werden jedoch auch unterschiedliche Leistungen geboten. Ein Vergleich der Anbieter ist lohnenswert, so betragen die Gebühren zwischen 3,99% und 5,25% der eigentlichen Kautionssumme. Kommt eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Bank bzw. ein Mietaval zum Einsatz, so gibt es sogar Anbieter, die Konditionen von 3.5% der Mietkaution ermöglichen. Ein Vergleich der Kautionsversicherungen kann einfach und schnell online erfolgen, bspw. mit diesem Mietkautionsrechner:

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Als Mieter sollte man beachten, dass die Kosten jährlich an die Versicherung bezahlt werden, es gibt Anbieter, die es ermöglichen eine monatliche, vierteljährliche oder auch halbjährliche Zahlung mit unterschiedlichen Konditionen zu vereinbaren. Die meisten Kautionsversicherungen werden jedoch bei Kündigung Taggenau abgerechnet, so werden bspw. zuviel gezahlte Beiträge wieder erstattet, sollte der Mietvertrag unterjährig gekündig werden und die jährliche Zahlung bereits erfolgt sein.

Worauf sollte man bei einer Mietkautionsversicherung achten?

Es gibt im Vergleich von Mietkautionsversicherungen 3-4 Merkmale, auf welche man als Mieter und Vermieter besonders achten sollte. Dies erspart später womöglich Ärger, und bestätigt eine gute Wahl vorab bevor man eine Mietkautionsversicherung abschließen wird.

  1. Jeder Anbieter hat eine Bonitätsprüfung des Mieters – manche nutzen Infoscore, andere die Schufa als Auskunftei. Als Mieter hat man die Wahl, welchen Anbieter mit welcher Auskunftei genutzt werden kann. Ggf. liegen unterschiedliche Daten zur Prüfung vor, sodass die Bonität unterschiedlich bestätigt wird
  2. Die Kosten unterscheiden sich, je nach Anbieter – so orientieren sich die jährlichen Kosten an der Kautionshöhe der Mietkaution. Kann der Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden?
  3. Handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder nicht?
  4. Welche Versicherungsgesellschaft bürgt im Hintergrund – zur Auswahl stehen aktuell im Jahr 2020 die Allianz Versicherungs AG, die R+V Allgemeine Versicherung AG, die Basler Versicherung und die Württembergische Versicherung
  5. Besteht ein Recht auf Auszahlung auf erstes Anfordern?
  6. Optional: Wird die Bürgschaftsurkunde per Post oder E-Mail verschickt?

 

Als Vermieter hat man sicherlich den Fokus auf den Bereich des ersten Anforderns, bzw. Mieterschutz, Mieter legen ggf. mehr Wert auf die Kosten und die Bonitätsprüfung. Ein Gespräch zwischen Mieter und Vermieter ist auf jeden Fall sinnvoll um vorab zu klären, ob und worauf es dem Vermieter ankommt, wenn eine Mietkautionsversicherung als Mietkaution genutzt wird.

Für wen ist eine Mietkautionsversicherung sinnvoll?

Die Mietkautionsversicherung ist ein Produkt, welches durch Versicherungen und Banken angeboten wird und in bestimmten Lebenslagen hilfreich ist. Ob das Produkt Sinn ergibt, muss jeder Mieter für sich selber entscheiden, jedoch möchten wir hierbei eine Hilfestellung geben um Pro und Contra abzuwägen. Hilfreich hierbei in einem ersten Schritt ist auch der Mietkaution Ratgeber, der es interaktiv in wenigen Schritten ermöglicht eine passende Lösung zu finden:

Eine Mietkautionsversicherung ergibt insbesondere dann Sinn, wenn man:

  • Zum aktuellen Zeitpunkt des Umzugs die Mietkautionsumme nicht zur Verfügung hat und eine Möglichkeit sucht keine Kaution zu hinterlegen
  • Um die Liquidität zu schonen und die Summe für die Mietsicherheit nicht in Form eines Sparbuchs für die komplette Mietdauer zu geringen Zinsen anlegen möchte
  • Die Kosten nicht scheut, welche 4-6% der Kautionssumme pro Jahr bedeuten
  • auf der Suche nach einer Zwischenlösung ist, bspw. wenn die Kaution der alten Wohnung noch nicht ausbezahlt wurde, um diese z.B. für die neue Wohnung zu verwenden

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Autor: Mietkaution Redaktion

Unsere Redaktion setzt sich aus erfahrenen Finanzexperten zusammen. Damit Sie als Mieter und Vermieter auf dem neuesten Stand bleiben, sorgen unsere Redakteure regelmäßig mit aktuellen Artikeln dafür, dass Sie über alle Themen rund um die Mietkaution schnell und unkompliziert informiert werden.